Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen zusammen,

immer wieder was Neues:

Eine Dame ruft an, die ein Gewerbe angemeldet hat: Industrievertrieb von Edelsteinen und esoterischen Produkten. Da sie jetzt ein wenig Ärger mit der Krankenkasse hat fragt sie an, ob sie das Gewerbe "vorübergehend stilllegen" kann, bis Gras über die Sache gewachsen wäre  Kopfkratz   .

Ich denke, man kann ein Gewerbe doch nur an-, um- oder abmelden. Alles andere kann uns doch egal sein, oder irre ich mich da?

Viele Grüße aus dem sonnigen Kierspe

Boshamer



Gepostet am 31.01.2006 um 08:46 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2148#post2148


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