Forum-Gewerberecht

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    Kollegin, Kollege,

der Sachverhalt kann aber Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen begründen. Meines Erachtens ist da also gewerberechtlich durchaus "Fleisch am Knochen", denn es liegt möglicherweise eine Straftat vor, die unmittelbar mit der Gewerbeausübung im Zusammenhang steht. Wenn der Sachverhalt nicht mehr streitig ist - das wird freilich nur gegen Ende des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar sein - darf man einmal verschärft über ein GU-Verfahren nachdenken.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 08.02.2008 um 10:47 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
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