Forum-Gewerberecht
» ohne Erlaubnis nach §34c «
Hallo,
Sie sollten darauf hinwirken, dass die Erlaubnis bei der Gewerbeanzeige vorgelegt wird.
Grundsätzlich ist dies jedoch nicht zwingend. Der Vordruck " Gewerbe-Anmeldung" enthält den Hinweis: Die Anzeige berechtigt nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis ... notwendig ist.
Gruß
Petra Mohnes
Gepostet am 07.02.2008 um 12:26 von:
Benutzer: Petra Mohnes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21242#post21242
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