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 Moin    Moin  

nach der Beschreibung soll die Veranstaltung wohl für jedermann zugänglich sein und sich die Öffnung für Letztverbraucher nicht auf bestimmte eingeschränkte Zeiten begrenzen.

In diesem Fall würde ich eine Ausstellung gemäß § 65 GewO festsetzen

"Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert."



Gepostet am 07.02.2008 um 09:00 von:
Benutzer: ve-ru
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21224#post21224


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