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Hallo! ...... und das freundliche
aus dem schönen Cloppenburger Land!
@ Steinmetz: so isses!
@ Wiesemeier: so isses!
@ alle anderen: Bei der in Kürze anstehenden Kontrolle werden wir sicherlich feststellen, dass die Anzahl der Geldspielgeräte der neuen SpielV angepasst wurde, ohne dass wir hier irgendeine Info erhalten haben. Macht aber ja nichts.
Wir werden die Akten mitnehmen, schauen ob sich etwas an den Flächen getan hat (kommt ab und zu vor) und dann nach den aktuellen Größen die max. zulässige Anzahl der Geräte festhalten. Was überzählig ist, muss halt raus und ansonsten darf ggf. ergänzt werden.
Auf Diskussionen werden wir uns, wie auch beim Seminar in Hamm (der Besuch lohnt sich m. E. wirklich!!!) von den meisten Kolleginnen und Kollegen abgestimmt, nicht wirklich einlassen.
Die Änderung der SpielV bietet jetzt eine gute Möglichkeit, einen Schnitt zu machen und wieder rechtmäßige Zustände (zumindest für einen gewissen Zeitraum, bis wieder irgendwelche Lücken gefunden wurden) herzustellen. Zu weiteren Infos guckst Du [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2112#post2112]hier:
[/URL]
Gepostet am 28.01.2006 um 17:30 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2118#post2118
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