Forum-Gewerberecht

» Der Stacker «

@Meike:
Zum GlückStV nur noch soviel:

Europäischer Gerichtshof entscheidet über Glücksspielstaatsvertrag
02. Feber 2008 13:51
quelle:
[url=http://www.be24.at/blog/entry/13648/europaeischer-gerichtshof-entschei
det-ueber-gluecksspielstaatsvertrag]http://www.be24.at/blog/entry/13648/eur
opaeischer-gerichtshof-entscheidet-ueber-gluecksspielstaatsvertrag[/url]


@gmg:
sicher man kann alles missbrauchen, auch einen normalen kicker oder [b]eine pfanne, wo wir dann wetten, welches maisstück als erstes rausfliegt..wer zweimal richtig tippt erhält den ausgelobten jackpot... HALLO ??[/b]. muss jetzt die pfanne auch zukünftig eine zulassung haben ?

PS: dieser Starkick ist ihmo "wirtschaftlich" eher misslungen, praktisch ganz lustig.
abschliessend hierzu: Weist die Hersteller gerne in die Schranken, habe ich nichts dagegen  Augen rollen  

gruss



Gepostet am 04.02.2008 um 16:58 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21104#post21104


Beitrags-Print by Breuer76