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Hallo Eric,

Du hast leider wieder nicht richtig nachgelesen.

1. Kicker & Co. sind durch GewO und SpielV längst "reguliert"

Warum Du "Überregulierung und Generalverdacht" schreibst, entzieht sich leider jedem Zusammenhang.

2. Der GlüStV ist übrigens für alle Bundesländer gleich, müsste Dir also beim Lesen ( Zitat:" nicht für jedes Land, aber einige, insb. Nds. und S-H., sowie HH" Augenzwinkern   aufgefallen sein.

Es gibt nur Unterschiede in den Ausführungsgesetzen.

Warum Du von "Pfründesicherung unter Missachtung des Rechts" schreibst, entzieht sich wieder leider jedem Zusammenhang.


Gruß Meike



Gepostet am 04.02.2008 um 09:50 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
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