Forum-Gewerberecht

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Hallo Eric,

wenn man eine XY-Zulassung einführen würde und der Kicker gewerblich genutzt werden sollte, müsste der konsequenter Weise auch eine XY-Zulassung erhalten. Aber das ist doch kein Problem.

Man müsste eine klare und einheitliche Linie fahren damit nicht wieder angebliche "Lücken", die es eigentlich de facto nicht gibt, aber viel Arbeit in der gerichtlichen Klärung machen, von vornherein ausgehebelt werden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigungserteilungsverordnung war nur ein Beispiel, wie sich ein Gremium zusammensetzen kann.

Es wäre aber schön, wenn Du bevor Du die Worte "ABM" oder "Moloch" nutzt, Dir zumindest mal die Verordnung durchliest.

Ich befürchte, dass Du unter den gleichen Vorzeichen auch zu Deinen "Meinungen" betr. des GlüStV gekommen bist.



Gruß Meike



Gepostet am 04.02.2008 um 05:14 von:
Benutzer: Meike
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