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[quote][i]Original von Meike[/i]
Hallo Eric,
Du hast meine Fragen leider nicht beantwortet.
Gruß Meike[/quote]

Du meinst betreffend der UnbBeschErtV ?
Habe ich gerade mal gemacht  Augen rollen   , stimmt hört sich grundsätzlich schluessig an, warum nicht auf alle Geräte ausweiten, welche nicht als GSG (33c) einzustufen sind, also auch ausserhalb von 33d. Ein kleines Gremium, kurze Wege. Wäre ok, ihmo. Nach dem Grundsatz, kann etwas "Körperliches" (ink.. Geld und Gutscheine o.ä. gewonnen werden --> dahin.


PS:
Einen Kicker vorzustellen, wäre damit wohl übertrieben, oder siehst Du das anders?
gruss



Gepostet am 03.02.2008 um 13:32 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21081#post21081


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