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Hallo Eric,

der Anfang könnte doch ganz leicht gesteckt werden. Jedes Spiel / Spielautomat welches gewerblich genutzt werden soll.

Das in einem Prüfgremium, in dem es um Technik, juristische Bewertungen, Bewertungen von Spielen und ähnliches geht auch die Auswahl der Prüfer entsprechend sein muss, ist doch logisch.

Schau Dir die Unbedenklichkeitsbescheinigungserteilungsverordnung an, dann weißt Du z.B. wie das bei den §33 d Gewo-Geräten geregelt ist.



Hallo gmg,

die Probleme in der Klassifizierung, die Du für Dich schilderst, kann ich nicht teilen.

Dein Bekannter hatte sich die von Dir angesprochenen Spielautomaten (modifizierte PCs) ja deshalb so genau angeschaut, weil ich ihm schon vorher gesagt hatte, dass wir es nun mit einer neuen Generation von Fungames zu tun bekommen.

Ich persönlich bin da völlig flexibel, denn man muss nur die passenden Urteile "ziehen", letztlich wie beim Skat oder den "Hamburger Weg" nochmal beschreiten, wenn etwas wirklich Neues kommen sollte.


Gruß Meike



Gepostet am 03.02.2008 um 06:32 von:
Benutzer: Meike
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