Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Diese Briefkastefirma macht auch wirklich Sinn. Wenn in der Gemeinde, in der ich tätig werden will die Gebühren höher sind als in einer anderen Gemeinde, dann ist es doch nachvollziehbar die Erlaubnis da zu beantragen, wo die Gebühren niedriger sind.

Da steckt doch keine böse Absicht hinter.

Aber mal ernst. Sollte ich wirklich widerrufen wollen könnte mir der Erlaubnisinhaber erklären, dass er wirklich am Erlaubnisort das Gewerbe ausüben wollte. Aber nach Erlaubniserteilung habe er sich dann anders entschieden. Und dann?



Gepostet am 27.01.2006 um 13:52 von:
Benutzer: pmcolonia
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