Forum-Gewerberecht
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Ich weiß zwar nicht, ob wir in Thüringen einen anderen Kalender haben
, aber ein Blick in unseren Kalender sagt, dass der Muttertag auf den 04.Mai wegen Pfingsten vorverlegt wurde.
Da gilt dann das ThürLadÖffG (§9) , wonach der Blumenverkauf erlaubt ist.
Schönes Wochenende
ihollstein
Gepostet am 01.02.2008 um 07:24 von:
Benutzer: ihollstein
Der Original-Beitrag :
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