Forum-Gewerberecht

» LÖG NRW Muttertag 2008 «

Ich weiß zwar nicht, ob wir in Thüringen einen anderen Kalender haben  Kopfkratz  , aber ein Blick in unseren Kalender sagt, dass der Muttertag auf den 04.Mai wegen Pfingsten vorverlegt wurde.  Weißnicht  
Da gilt dann das ThürLadÖffG (§9) , wonach der Blumenverkauf erlaubt ist.
Schönes Wochenende
ihollstein



Gepostet am 01.02.2008 um 07:24 von:
Benutzer: ihollstein
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21015#post21015


Beitrags-Print by Breuer76