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@all
Ich glaube wir sind uns grundsätzlich darüber einig,
dass dieses Gerät in einer Spielhalle [b]NICHTS[/b] zu suchen hat !
Natürlich auch nicht in einer Gaststätte oder in einem EKZ..   

Ich denke auch, dass es nicht zulassungsfähig ist und auch sonst gegen alles mögliche verstösst.
Der Vertrieb scheint ja nicht untersagt zu sein, nur der BETRIEB !
So ala Radarwarner...
gruss



Gepostet am 31.01.2008 um 18:51 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=21008#post21008


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