Forum-Gewerberecht

» Anbringung von Namen und Firma § 15 GewO «

[quote]Kann ich irgendwie erzwingen, dass auf der Internetseite der richtige Firmenname aufgelistet wird? Habe in der Gewo (§ 15) so direkt nichts dazu gefunden.[/quote]

Warum erzwingen? Oftmals reicht ein freundlicher Hinweis...

Für eine Unternehmensdarstellung im Internet ist weniger die GewO zuständig als die Vorgaben aus dem Telemediengesetz (TMG).

Bezüglich Anbieterkennung / Impressumspflich hilfreich ist [URL=http://www.anbieterkennung.de/]diese Seite[/URL]
Die im Artikel verlinkten Hinweise auf § 18 u.19 HGB sowie § 35a GmbHG erklären dann den Rest.

Und bezüglich des freundlichen Hinweises: Verstöße gegen die Anbieterkennung sind oftmals Grundlage von (teuren) Abmahnungen durch Mitbewerber und darauf spezialisierte Anwälte...



Gepostet am 31.01.2008 um 10:17 von:
Benutzer: 4X4
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20975#post20975


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