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» Gaststättenerlaubnis für Geschäftsführer einer GbR «

Hallo aus Unterfranken,

wir haben aktuell folgendes Problem:

ein hiesiger Fußballverein hat eine Gaststätte. Bisher wurde diese von jemand Dritten betrieben. Diese Person ist aber jetzt ausgestiegen.

Der Verein möchte die Führung der Gaststätte aus steuerrechtlichen Gründen nicht übernehmen. Vielmehr soll die Gaststätte von einer Sportförderungsagentur betrieben werden. Diese Agentur ist rechtlich eine GbR mit fünf Gesellschaftern. Die GbR hat einen Geschäftsführer eingesetzt, ähnlich wie bei einer GmbH, der die Gesellschaft nach außen vertritt. Der Geschäftsführer ist nicht einer der Gesellschafter.

Ist es jetzt möglich, die (noch benötigte) Erlaubnis nur auf den Geschäftsführer auszustellen, und wer muss ein Gewerbe anmelden? Die GbR war bisher nicht gewerberechtlich tätig.

Gruß aus Alzenau

Felix Krämer



Gepostet am 27.01.2006 um 11:56 von:
Benutzer: Felix Krämer
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