Forum-Gewerberecht

» Änderung Geeignetheitsbestätigung «

... nichts tun.  smile  
Ich seh das so: Der Aufsteller hat eine Bestätigung und die Zahl richtet sich eh nach der SpielV und nicht nach dem, was in Ihrer Bestätigung steht.
Sie können natürlich zur Rechtssicherheit eine Neue fertigen, Gebühren würde ich aber nicht nehmen.
Schönes Wochenende zusammen!



Gepostet am 27.01.2006 um 11:56 von:
Benutzer: Hubert Steinmetz
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2095#post2095


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