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Wer kann mir bitte helfen??

Ich schreibe gerade meine Diplomarbeit über "die Sucht nach Fungames" und setzte mich dort auch mit fiskalischen Gesichtspunkten auseinander.

Wer weiß welche Steuern auf die Fungames erhoben worden? Etwa Umsatz- und Vergnügungssteuer? Wenn ja zu wieviel?
Und zahlte man weniger als bei normalen Geldspielautomaten??

Ich bin wirklich auf Eure Hilfe angewiesen!!

Vielen Dank im Voraus.
Benjamiin



Gepostet am 30.01.2008 um 09:57 von:
Benutzer: Benjamin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20930#post20930


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