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[quote][i]Original von Meike[/i]

P.S.: Hatte ich ganz überlesen. Gmg bitte benutze bei dem Spielautomaten nicht so forsch das Wort "Geschicklichkeitsspiel", dass ist rechtlich gesetzt und bei dem Automaten habe ich nichts von einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA gelesen.[/quote]

Meike, wenn dann ihmo etwas korrekter, Geschicklichkeitsspiel in "Deinem Sinne" ist ein solches mit Geldgewinnmöglichkeit.
Wie gmg bzw. der Pressetext sagt, ist dieses Spiel den Greifern auf der Kirmes nicht unähnlich (auch diese Hersteller waren ja auf der IMA). Oder braucht man auf der Kirmes für diese Teddygreifer auch eine UBA des BKA (LKA)?
gruss



Gepostet am 29.01.2008 um 18:35 von:
Benutzer: eric
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20900#post20900


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