Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   aus dem Oldenburger Land,
Sorry liebe Kollegin aus dem nahen Emsland, das sehe ich mit der Zuständigkeit etwas anders. Die ZustVO Wirtschaft regelt m.E. die sachliche Zuständigkeit.Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich m.E. aus dem Nds. VwVfG. Demnach ist dort zu widerrufen, wo der Gewerbetreibenden seinen Firmensitz hat. Alles andere macht m.E. keinen Sinn.

Schönes Wochenende
Siegfrieed Bluhm



Gepostet am 27.01.2006 um 10:07 von:
Benutzer: LK Oldenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2085#post2085


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