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Hallo zusammen,

heute war ein Herr bei mir, der für eine mazedonische Firma eine Zweigniederlassung anmelden möchte.

Die Firma hat in Deutschland einen Werkvertrag über 1 Jahr geschlossen. Die gesamte Organisation, Versicherung, Bezahlung etc. wird von Mazedonien aus geregelt. Die Mitarbeiter erhalten ein Visum und wohnen für das Jahr in Deutschland.

Die Gesellschaftsform nennt sich [B]"DOO"[/B] und ist mit der deutschen GmbH vergleichbar.

Jetzt aber meine Frage:
Ist diese Gesellschaftsform bei uns zugelassen und wenn ja...welche Unterlagen muss ich mir einreichen lassen?  Weißnicht  

Über eine rasche Antwort würde ich mich sehr freuen!!!

 Danke  

Gruß
Jessica



Gepostet am 28.01.2008 um 15:40 von:
Benutzer: Jessica
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