Forum-Gewerberecht

» § 34a Erlaubnis «

Jepp, ist anders hier! Macht meines Erachtens auch mehr Sinn. Denn was machen Sie denn, wenn eine Erlaubnis 1980 in Hannover ausgestellt wurde und der Gewerbetreibende 1985 nach Oldenburg umgezogen ist und dort seitdem das Gewerbe ausübt? Dann hat doch Hannover nichts mehr mit der Angelegenheit zu tun und keine Kenntnis über Einzelheiten des Falles. Ist also nach meiner Fasson eine ungünstige Regelung. Vielleicht sollte sich Ihr Gesetzgeber mal Gedanken machen?!  smile  



Gepostet am 27.01.2006 um 09:19 von:
Benutzer: Christian Bülow
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2083#post2083


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