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und ergänze, dass bei uns eine Umfrage von oben vorliegt, nach der geprüft wird, ob zukünftig auch Personengesellschaften Erlaubnisse erhalten sollen. Bisher ist es ja unzweideutig anders.

Ich halte nicht viel davon, zumal das für die Gesellschafter sogar eher nachteilig ist, denn sollte die Personenengesellschaft auseinanderfallen -und das ist meinen Kollegen bei den Kommunen zu Folge gerade im Gaststättenbereich und bei GbR besonders häufig der Fall - muss kurzfristig u. U. eine zweite Erlaubnis beantragt werden. Dann kann man es auch gleich so machen, dass - wie bisher - alle Gesellschafter eine bekommen (u. U. mit Rabatt) und somit ein hohes Maß an Rechtssicherheit besteht auch wenn die Gesellschaft implodiert.

Gruß aus Mittelhessen
   
Frank Schuster



Gepostet am 24.01.2008 um 15:18 von:
Benutzer: Civil Servant
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