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 Moin  
Hier mal etwas Ernsthaftes:

Der Tenor der Entscheidung des BFH zur Pendlerpauschale.
Wer es gerne ausführlicher hätte, kann die komplette Entscheidung auf der Seite des BFH nachlesen.



BUNDESFINANZHOF


Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des StÄndG 2007 insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage mindern.


GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1
EStG § 9 Abs. 2 Satz 1
BVerfGG § 80 Abs. 1, § 80 Abs. 2 Satz 1

Beschluss vom 10. Januar 2008 VI R 17/07
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 7. März 2007 13 K 283/06


Gruß aus dem Ruhrgebiet
Abraham



Gepostet am 23.01.2008 um 13:03 von:
Benutzer: Abraham
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