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Tag, Herr Lindke! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Auch im Gewerbearchiv 2004, ab Seite 327 ist hier ein interessanter Beschluss des VGH Baden Württemberg zu finden.

Danach kommt es wohl auf die Spielvarianten bei der Beurteilung an, ob eine Paintball-Anlage zulässig ist oder nicht.

In jedem Fall sind wohl jede Menge Auflagen zu machen!



Gepostet am 28.06.2005 um 08:39 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
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