Forum-Gewerberecht

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Hi,

ich mach's mal kurz:

zu 1) definitiv "Ja"!

zu 2) Ja. Die Erweiterung kann jederzeit beantragt werden, also auch im Zusammenhang mit einer Verlängerung der RGK.

zu 3) Den "Ankauf von Lebensmitteln" habe ich noch nie im Reisegewerbe erlebt. Das Feilbieten von Lebensmitteln ist natürlich möglich. Wir beteiligen beim Antragsverfahren das Veterinäramt/die Lebensmittelüberwachungsbehörde. In der Karte wird dann die Tätigkeit möglichst genau eingetragen (z.B. verpackt oder unverpackt), es sei denn, es handelt sich um eine Tätigkeit, die unter § 55 a GewO fällt.


Viele Grüße
A. Thien



Gepostet am 14.01.2008 um 15:28 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20328#post20328


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