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Hallo,

ich habe folgende Fragen zum Reisegewerbekartenrecht:

-Handelt es sich bei der Tätigkeit des "Tauchlehrers" um ein stehendes Gewerbe, wenn der Gewerbetreibende zwar auf "Bestellung" tätig wird, aber für diese Tätigkeit natürlich keine feste Betriebsstätte hat.

-Kann bei einer Verlängerung einer Reisegewerbekarte gleichzeitig eine Erweiterung der Tätigkeit eingetragen werden?
(In diesem Fall eine Erweiterung mit dem Begriff "Handel mit Lebensmitteln...)

-Dazu gleich die nächste Frage: Kann die Bezeichnung "Ankauf bzw. Feilbieten von Lebensmitteln" in die Reisegewerbekarte eingetragen werden...oder sind für den Handel mit Lebensmittel besondere Sachverhalte zu beachten?


Vielen Dank schon mal im Voraus!!!



Gepostet am 14.01.2008 um 13:41 von:
Benutzer: Kai B.
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20323#post20323


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