Forum-Gewerberecht

» Wieder Arbeitnehmer was mit Gewerbe? «

Danke für die Anfrage.

Ein "ruhendes Gewerbe" gibt es nur im Steuerrecht, wenn das Finanzamt davon ausgehen kann, dass eine Gewerbetätigkeit vorübergehend nicht ausgeübt wird. Der Gewerbetreibende muss aber hier die feste Absicht haben, das Gewerbe in näherer Zukunft wieder auszuüben. Ein "ruhender Gewerbebetrieb kann daher z.B. ein Saisongeschäft oder ein Ladengeschäft während eines Umbaues sein.

Wenn der aktive Gewerbebetrieb eingestellt wurde und eine Wiederaufnahme auch nur vielleicht zu einem noch nicht bestimmbaren Zeitpunkt vorgesehen ist, muss das Gewerbe abgemeldet werden.

Wenn nach Einstellung des Gewerbes noch Restzahlungen erfolgen, oder Restarbeiten oder Nachlieferungen nötig sind, ändert dies nichts an der Betriebsaufgabe.

Das Gewerbe ist abzumelden, sobald die aktive Teilnahme am Geschäftsverkehr beendet wurde.

Mit freundlichen Grüßen



Gepostet am 14.01.2008 um 11:12 von:
Benutzer: Ingolstadt
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