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» Wieder Arbeitnehmer was mit Gewerbe? «

Hallo an alle Forenmitglieder    

ich bin neu hier und habe eine Frage:

Kurz zum Sachverhalt, seit (fast) 3 Jahren war ich Gewerbebetreibender (Einzelunternehmer ohne Angestellt). Natürlich habe ich auch Gewinn gemacht der Versteuert (Einkommenssteuer) wurde.
Somit wurde ich in eine Einkommenssteuervorauszahlung (was für ein langes Wort) eingestuft.

So, seit Anfang des Jahres (02.01.) bin ich wieder in ein Arbeitnehmerverhältnis getreten und mache Gewerblich nichts mehr, bedeutet keine Einnahmen aus dem Gewerbe.
Ich habe aber einen Vorauszahlungsbescheid für 2008.

Meine Frage: muss ich das Gewerbe abmelden oder ruhend stellen? Es könnte noch sein das ich vom letzten Auftraggeber noch Provisionen bekomme (diese belaufen sich aber im Bereich 100-500 €).
Wenn ich das Gewerbe aber offen lasse, muss ich ja die Vorauszahlung leisten, zwar kann ich sie mir am Ende des Jahres wieder holen, will ich aber nicht.

Vielen dank im voraus
Eddie



Gepostet am 13.01.2008 um 20:57 von:
Benutzer: Eddie
Der Original-Beitrag :
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