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gefunden beim UAVD:

[B] [SIZE=16]* Womit wird technisch sichergestellt, dass eine ferngesteuerte Geldentnahme bei verschlossener Gerätetür vom Geräterechner ausschließlich als „Zwischenkassierung" erkannt wird und nicht als ein belegloser Geldgewinn?

* Wodurch wird technisch sichergestellt, dass über diese Art der Geldröhrenbeeinflussung nicht die Auszahlquote beeinflusst werden kann?[/SIZE][/B]

[SIZE=11]Quelle: [URL=http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=177&Itemi
d=1]http://www.uavd.de/index.php?option=com_content&task=view&id=177&Itemid
=1[/URL][/SIZE]

Ich finde, dass diese beiden Fragen durchaus zum Thema passen.

Eine Spalte „[B]Zwischenkassierung[/B]" konnte ich auf meinen Ausdrucken nicht finden. Aber ich kann meine Geräte auch nicht bei verschlossener Tür kassieren!  verwirrt        verwirrt  



Gepostet am 13.01.2008 um 15:45 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20290#post20290


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