Forum-Gewerberecht

» selbständige Spielhallenaufsicht «

Hallo aus Meppen,

das sehe ich genauso wir Herr Kramer. Das ganze riecht doch sehr nach Scheinselbständigkeit. Inwieweit ist der "Aufseher" denn "frei"? Das würde ist zuerst 'mal hinterfragen. Der "Aufseher" hat feste Arbeitszeiten, kann sein Entgelt nicht selbst bestimmen, muss die Vorgaben des Spielhallenbetreibers beachten, trägt nicht das unternehmerische Risiko.....
Im Übrigen würde ich so verfahren, wie von Herrn Kramer vorgeschlagen.


Gruß
A. Thien



Gepostet am 26.01.2006 um 13:45 von:
Benutzer: Antonia Thien
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2028#post2028


Beitrags-Print by Breuer76