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Lt. Inhaltsverzeichnis der neuen Ausgabe des Spiegels wird folgender Bericht gebracht werden:

GLÜCKSSPIEL: Durchsuchung beim Daddelkönig S. 15.

Zur Frage einer eventuellen Verantwortlichkeit hier noch einmal ein kurzer Abriss der Gauselmann-Gruppe:

[URL]http://de.wikipedia.org/wiki/Gauselmann_Gruppe[/URL]

daraus entnommen:
[B]Zitat on:[/B]
Sonstiges
Im Februar 2007 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld und die Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Verantwortliche des Gauselmann-Konzerns wegen unerlaubtem Glücksspiel ermitteln. Dabei geht es um den Vorwurf, Gauselmann-Geräte seien mit Zusatzplatinen und Steuerungsprogrammen ausgestattet worden, die dem Zweck dienen, Ausschüttungen zu steuern, um damit Spieler zu kontrollieren und sie stärker an die Automaten zu binden.

Das LKA Bayern hat daraufhin nicht zugelassene Steuerungsprogramme gefunden. Auf den Rechnern von Automaten fanden die Beamten „die Protokollierung von 41 verschiedenen IP Adressen die über das Internet auf die Geldautomaten zugegriffen haben“. [1] Auch Beamte der Berliner Kontrollbehörde PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) bestätigten, dass Ferneinstellungen per Internet möglich seien. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wies allerdings am 09. Januar 2007 darauf hin, „dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen...“ [2]

Konsequenzen der Aufdeckung durch das LKA und die PTB: Der Leiter der zuständigen Fachabteilung im PTB wurde versetzt. Die Staatsanwaltschaft Augsburg stellte das Verfahren gegen einen Gauselmann-Manager nach Zahlung von 6500 Euro ein. Die Umrüstung der Geräte erfolgt nach Meinung des Spiegels nur mangelhaft. [3]

Das Verfahren gegen Manager der Gauselmann-Gruppe wurde wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt
[B]Zitat off[/B]


Und hier ein kurzer Abriß des Firmengründers:

[URL]http://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Gauselmann[/URL]


Der Stern brachte damals ( am 10. 02. 2007 ) folgende Nachricht:
[B]Zitat on:[/B]
Falsches Spiel des Daddelautomaten

© Uwe Meinhold/DDP
Ermittlungen gegen Merkur-Manager: In 180 Läden der Spielhallenkette sollen laut eines Medienberichts Automaten systematisch manipuliert worden sein. Laut Staatsanwaltschaft sei das Personal in der Lage gewesen, die Daddelmaschinen fern zu steuern.

Wegen illegalen Glücksspiels mit manipulierten Geräten ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld laut einem Bericht des "Spiegels" gegen mehrere Manager des westfälischen Gauselmann-Konzerns, zu dem die Kette der Merkur-Spielotheken gehört.

Ein Sprecher des größten Spiel-Imperiums Deutschlands habe die Ermittlungen bestätigt, bestreite aber bewusste Manipulationen, heißt es in dem Bericht. Schon im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg laut des Blatts wegen des gleichen Vorwurfs gegen einen leitenden Mitarbeiter des Unternehmens Untersuchungen angestellt.


Manipulationen an 180 Spielotheken
Dabei sah es die Behörde als erwiesen an, dass in allen rund 180 Spielotheken manipulierte Automaten betrieben worden waren, wie es weiter hieß. Nach Feststellung der Ermittler seien Tausende Spielgeräte mit Zusatzplatinen und dubiosen Steuerprogrammen ausgestattet worden. Durch eine Vernetzung hätten sie vom Spielhallenpersonal oder via Internet beeinflusst werden können.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen den Gauselmann-Manager seien damals nach Zahlung einer Geldbuße von insgesamt 6500 Euro eingestellt worden. Seit September vergangenen Jahres ermittele nun aber die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen Manager des Unternehmens wegen des gleichen Vorwurfs.
[B]Zitat off[/B]




Es gab dann damals folgende Pressemitteilung aus dem Hause adp:

[URL]http://openpr.de/news/121786/Staatsanwaltschaft-Bielefeld-stellt-Ermit
tlungsverfahren-gegen-Gauselmann-Manager-mangels-Tatverdacht-ein.html[/URL]


[B]Zitat on[/B]
Staatsanwaltschaft Bielefeld stellt Ermittlungsverfahren gegen Gauselmann-Manager mangels Tatverdacht ein
Handel, Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen
Pressemitteilung von: Gauselmann AG
(openPR) - SPIEGEL-Story fällt in sich zusammen

Espelkamp. Vor wenigen Tagen hatte der SPIEGEL auf einer Doppelseite (Seite 48/49) berichtet „Fahnder nehmen Deutschlands größtes Spiel-Imperium ins Visier“ (Heft 7/2007). Es war die Rede von Überwachung und computergesteuerter Manipulation. Wie schon so oft in der Vergangenheit hatten wirtschaftlich gescheiterte Außenseiter und Neider aus der eigenen Branche den wiederholten Versuch unternommen, das Unternehmen Gauselmann und seinen Gründer und Vorstandssprecher Paul Gauselmann zu denunzieren. Obwohl die Unternehmensgruppe auch gegenüber dem Nachrichtenmagazin SPIEGEL bereits im Vorfeld der Veröffentlichung die haltlosen Verdächtigungen mit Entschiedenheit zurückgewiesen hatte, ließ sich der SPIEGEL nicht von dieser scheinbar spektakulären Story abbringen. Bundesweit wurde dieses „Top-Thema“ von den Medien aufgegriffen und die dort zitierten Haltungen und Verdächtigungen verbreitet.

Im Frühjahr 2005 übernahm die Staatsanwaltschaft Bielefeld aufgrund von Anzeigen die Ermittlungen; diese stellte das Verfahren allerdings Anfang 2006 wieder ein. Nach einer Beschwerde eines Anzeigenerstatters wurde das Verfahren im September 2006 wieder aufgenommen. Diese „Bielefelder-Anzeige“ geht auf ein Ermittlungsverfahren in Augsburg zurück, das bereits am 1. März 2006 endgültig eingestellt wurde.


„Hätte der SPIEGEL nachhaltiger recherchiert, so wäre ihm nicht verborgen geblieben, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld kurz vor der Verfahrenseinstellung stand“, so Paul Gauselmann. Nur vier Tage nach der SPIEGEL-Veröffentlichung hat die Staatsanwaltschaft Bielefeld das Ermittlungsverfahren gegen Manager und Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe mit Datum vom 16. Februar 2007 nach § 170 Abs. 2 StPO mangels Tatverdacht eingestellt! Mit dieser Einstellung, die am 23. Februar 2007 zugestellt wurde, haben sich die SPIEGEL-Story und die darin erhobenen massiven Vorwürfe und Verdächtigungen in Luft aufgelöst.

„Ich hoffe, dass nun auch die wirtschaftlich gescheiterten Außenseiter und Neider endlich verstanden haben, dass ihre haltlosen und verleumderischen Unterstellungen zwar viel Staub aufwirbeln, aber zu keinem Zeitpunkt der Wahrheit entsprochen haben“, so Paul Gauselmann.
[B]Zitat off[/B]




Weiter konnte man folgendes nachlesen:

[URL]http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2007-02/artikel-7731011.as
p[/URL]


[B]Zitat on[/B]
11.02.2007 16:14
ots.CorporateNews: Gauselmann Gruppe / Stellungnahme der Gauselmann ...
Espelkamp (ots) -

Zu keiner Zeit Eingriffe in zugelassenen Spiel- und Gewinnplan

1. Seit einigen Jahren wird die Gauselmann Gruppe immer wieder von wirtschaftlich gescheiterten Außenseitern der Branche in verschiedenen Medien, z. B. dem Internet, denunziert oder bei Staatsanwaltschaften, angezeigt. Zu diesen Anzeigen gehören u. a. der namentlich im Spiegel erwähnte Herr Eiba. Bisher sind alle Verfahren in diesem Zusammenhang im Sande verlaufen.

2. Der Vorwurf, die Merkur-Spielothek habe mit manipulierten Automaten und der Möglichkeit der Fernwirkung illegales Glücksspiel betrieben, ist unwahr und verleumderisch. Er wird vom Unternehmen mit Entschiedenheit und Nachdruck zurückgewiesen.

Da solche Vorwürfe von interessierter Seite immer wieder gebetsmühlenartig verbreitet wurden, sah sich die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wohl veranlasst, am 09. Januar 2007 unter der Überschrift "Informationen und Klarstellungen" auf ihrer Internetseite [URL]www.ptb.de/Spielgeräte[/URL] Stellung zu beziehen. Wörtlich wird ausgeführt:

"Ohne auf technische Einzelheiten einzugehen, stellt die PTB klar, dass die in Augsburg festgestellten Veränderungen grundsätzlich nicht den Spielerschutz gemäß § 33e GewO betrafen..."

Damit ist klar: Es hat definitiv und zu keinem Zeitpunkt einen Eingriff in den zugelassenen Spiel- und Gewinnplan von Automaten gegeben und damit hat auch kein illegales Glücksspiel stattgefunden. Somit ist auch eindeutig klar, dass zu keinem Zeitpunkt einem Spielgast ein Nachteil entstanden ist. Eingriffe bezogen sich immer auf vereinfachte Serviceleistungen.

3. Die Vorwürfe und Unterstellungen der Vergangenheit und die uns heute aus Bielefeld bekannten Verfahren beruhen alle auf dem gleichen Sachverhalt wie das Ausgangsverfahren in Augsburg (der Heimat des o. g. Herrn Eiba) und betreffen einen Geschäftsführer der Merkur-Spielothek, der schon seit sieben Jahren nicht mehr für uns tätig ist und mit dem Sachverhalt nichts zu tun hatte. Weitere Verfahren betreffen die Frage, ob weitere Mitarbeiter in die Vorgänge verantwortlich involviert sein könnten. Auf Grund einer Anzeige aus dem Jahre 2005 ermittelte die Staatsanwaltschaft Bielefeld, stellte die uns bekannten Verfahren aber 2006 zunächst ein. Aus formalen Gründen (Beschwerde des Anzeigeerstatters) erfolgte die Wiederaufnahme.

Rein vorsorglich weisen wir daraufhin, dass das Hauptverfahren in Augsburg gemäß § 153a StPO am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde. Wir gehen davon aus, dass auch die Verfahren in Bielefeld eingestellt werden.

In Augsburg waren 5.000,00 EUR zugunsten der Staatskasse und 1.500,00 EUR zugunsten des Förderkreises Kinderklinik Augsburg zu zahlen.

Im Schreiben der Staatsanwaltschaft steht u.a.:

"Bei der vorgenommen Sachbehandlung ... wurde insbesondere beachtet, dass die festgestellten Abweichungen zu den Prüfrichtlinien der PTB nach der am 01. Januar 2006 geltenden neuen Spielverordnung kein Verstoß gegen gesetzliche Normen darstellt."

4.Den Vorwurf, dass durch eine Vernetzung der Geräte seitens des Spielhallenpersonals oder via Internet die Spielinhalte hätten beeinflusst werden können, weist das Unternehmen ebenfalls entschieden zurück. Lediglich Servicefunktionen waren darstellbar.

Der früher erlaubte Einsatz von Kunden- und Spielerkarten besteht heute nicht mehr. Das Unternehmen weist allerdings daraufhin, dass auch früher eine unmittelbare Identifizierungsmöglichkeit der Kunden nicht gegeben war.

Die Aussage des Spiegel, dass beim Spielen "mit der Merkur-Kundenkarte - dem sogenannten Goldenen Schlüssel - Sonderspiele und Gewinne gutgeschrieben und zwischen verschiedenen Geräten transferiert werden" können, ist nachweislich falsch und muss vom Spiegel widerrufen werden. Dies gilt auch für die Aussage, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg es als erwiesen angesehen habe, "dass in allen 180 Spielhallen der Kette" sogenannte Zusatz- oder Serviceplatinen in den Automaten gewesen wären. Zusatz- oder Serviceplatinen gab es nur in stark frequentierten Spitzenhallen. Diese konnten weder vom Spielhallenpersonal noch via Internet beeinflusst werden.

Dass bei Verlosungen (Jackpot) die Chancen mit der Anzahl der erworbenen Lose steigt, ist eine Binsenweisheit, die jeder wohl vom Jahrmarkt kennt.

5. Bereits am 13. Dezember 2004 hatte der Spiegel (51/2004) dieses Thema aufgegriffen. Damals wurde seitens des Spiegel geschrieben:".... die betroffenen Gauselmann-Firmen hätten sich des unerlaubten Glücksspiels schuldig gemacht (wenn die Vorwürfe zutreffen, der Verf.), was mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden könne."

Dass das Verfahren in Augsburg wie beschrieben am 01. März 2006 endgültig eingestellt wurde, war dem Spiegel damals allerdings keine Nachricht wert.

Originaltext: Gauselmann Gruppe Digitale Pressemappe: [URL]http://presseportal.de/story.htx?firmaid=13139[/URL] Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_13139.rss2
[B]Zitat off[/B]



Ob es bei dem aktuellen Spiegel-Bericht noch um die "alte Sache" geht ??

Grüße



Gepostet am 12.01.2008 um 16:52 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20279#post20279


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