Forum-Gewerberecht

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Hallo! ..... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

So etwas kenne ich bisher noch nicht und habe insofern auch Zweifel, ob dieses denn wirklich dem Willen des Gesetzgebers entspricht!  verwirrt  

Wir prüfen uns einen Wolf, um festzustellen, ob ein Spielhallenbetreiber die gewerberechtliche Zuverlässigkeit besitzt und erteilen ihm die Erlaubnis. Damit ist dieser für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften (vom Jugendschutz bis zum was weiß ich nicht wohl...) verantwortlich.  Augen rollen  

Insbesondere ist er gegenüber der Aufsicht, dessen Handlungen dem Gewerbetreibenden unmittelbar anzulasten sind, weisungsbefugt usw.  Kopfkratz  

Also, ich würde die Sache anders beurteilen. Hier wird nach meiner Einschätzung versucht, durch die "selbständigen Aufsichten", die aber in der Tat nicht wirklich selbständig sind (weisungsgebunden, Vorgabe der Zeiten usw. usw.) die soziialversicherungsrechtlichen Vorgaben zu unterlaufen. Dieses wäre genauso, als wenn jetzt auf einmal alle Verkäufer und Verkäuferinnen in einem großen Kaufhaus oder die Kellner in einer Gaststätte "selbständige Gewerbetreibende" wären.  Kopfkratz  

M. E. passt hier etwas nicht. Ich würde zumindest die Rentenversicherungsträger und das HZA auf den Sachverhalt aufmerksam machen und um eine weitergehende Prüfung bitten. Dann dürfte sich m. E. auch herausstellen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine selbständige gewerbliche Tätigkeit oder um eine sog. Scheinselbständigkeit handelt.



Gepostet am 26.01.2006 um 12:59 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
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