Forum-Gewerberecht

» Eine merkwürdige und nicht mehr zeitgemäße Empfehlung ? «

Was verzapfen denn dieser Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Deutschen Automaten- Großhandels-Verbandes e. V. (DAGV) da?  Zeigefinger  

Zitat:
Mit Inkrafttreten der neuen Spielverordnung (SpielV) zum 01.01.2006 ist nach § 6 a SpielV ein sofortiges Verbot von Unterhaltungsspielgeräten gültig, die unter den Begriff „Fun-Games“ einzuordnen sind und über die Zusatzfunktionen „Ausgabe von Weiterspielmarken“ und/ oder „Einsatzrückgewähr“ verfügen.
ENDE

Das war [B]nicht [/B]die SpielV vom 01.01.2006, sondern durch das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht v. [B]23.11.2005 [/B]- Az.: 6 C 9.05 wurden die [I]Fun Games [/I]verboten.

Da hatten wohl einige Händler vom DAGV Angst vor Regressansprüchen der Aufsteller  Lesen  



Gepostet am 09.01.2008 um 22:20 von:
Benutzer: jasper
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20207#post20207


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