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 Moin  

Nur für den Fall, dass die Post anderswo noch langsamer ist....

Durch die Zehnte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 27.11.2007 (GV NRW 2007 Seite 589) ist nun auch die Anlageberatung Gebührentatbestand.

Darüber hinaus hat sich die zulässige Höchstgebühr für eine Erlaubnis gemäß § 34 c GewO auf 3.500 Euro erhöht.

Hier ist der gesamte Text zu finden:

[URL]http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/LR_VBL_DETAIL_TEXT_ex?anw_nr=6&vd_id=1054
7&keyword=&print_version=1&vd_back=N[/URL]

Gruß
Abraham



Gepostet am 04.01.2008 um 09:53 von:
Benutzer: Abraham
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=20071#post20071


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