Forum-Gewerberecht

» Wett-Terminals in Spielhallen? «

Jetzt muss ich auch noch einmal meinen Senf dazugeben.

Ich verstehe die z.Zt. gültige Rechtsauflegung wie folgt:

Internetterminals sind in Spielhallen prinzipiell zulässig.
Spiele-PC sind nur in Spielhallen zulässig. (Hält sich keiner dran)
Die Veranstaltung von kostenpflichtigen Zusätzen am Internetterminal, wie z.B. die
- vermittlung von Wetten gegen Provision
- Glücksspiel im Internet bei dem die Bezahlung am Terminal oder in der Spielstätte erfolgt

sind verboten!

Für den Laien übersetzt: Wenn mein Gast bei mir € 1,50/Stunde am Internetterminal bezahlt und Poker spielt, die Geldeinsätze über Pre-Paid Karten von der Tankstelle tätigt und die Gewinne auf sein Konto überwiesen werden,

wenn also der Spielhallenbetreiber und Staat [b][u]nix verdient[/u][/b], dann ist alles ok.

Dieses Recht gilt ebenfalls mit in Kraft treten des Staatsvertrages und bis dieser dann in Kürze für Europarechtswiedrig erklärt wird.
Wahrscheinlich werden wir dann erneut über eine Sondersteuer zur Kasse gebeten, damit die Millionen und abermillionen Euro Schadensersatz, die zu zahlen sein werden wegen dieses deletantisch zusammengezimmerten Gesetzes, bezahlt werden können.

 Wand   ARMES DEUTSCHLAND! Wir [i][b][u]waren[/u][/b][/i] mal ein Volk der Dichter und Denker.



Gepostet am 18.12.2007 um 18:38 von:
Benutzer: Corleis
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19843#post19843


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