Forum-Gewerberecht

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    an alle Verwirrten.

Deutschland ist zum Glück ein Rechtsstaat, das hat aber auch seine Schattenseiten. So gibt es zum Thema Sportwetten verschiedene Urteile, weil jedes Gericht mit anderen Sachverhalten beschäftigt wird und andere Richter urteilen. Deswegen stellen auch obergerichtliche Entscheidungen eine Leitentscheidung für die unteren Instanzen dar. Das aber die Leitenscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu Sportwetten von manchen Gerichten nicht akzeptiert wird, erscheint mir schon sehr bedenklich. Wahrscheinlich liegt es daran, dass manche Richter mit dem Verhältnis des Europarechts zum zwischenstaatlichen Recht einfach überfordert sind. Hinzu kommt die, mit viel Geld gestützte Propaganda der Wettveranstalter.

Zu dieser Propaganda gehört es auch zu behaupten, das Internet sei nicht kontrollierbar. Dies stimmt aber nur teilweise. Zum einen gibt es bereits Programme, die es verhindern, bestimmte Angebote aufzurufen, bisher meist zum Jugendschutz genutzt. Damit kann ein Betreiber eines Internetcafes es bereits ausschließen, dass dort Wetten abgeschlossen werden. Er muss ja auch verhindern, dass strafbare Inhalte z.B. Terroristenseiten, verfassungsfeindliche Inhalte oder Kinderpornographie zugänglich sind.

Dass hartnäckige Wetter auch die Sperrung bestimmter Seiten durch Internetprovider umgehen, ist ebenfalls kein Argument. Es soll schließlich verhindert werden, dass sich die Wettleidenschaft ungehindert ausbreitet. Hardcorewetter, die Sperrprogramme umgehen oder zweifelhafte Seiten aufrufen, wissen, dass sie sich im illegalen Bereichen bewegen und lassen sich auch nicht von Verboten abschrecken. Diese sind ein Betätigungsfeld für die Polizei und Psychater. Der Schutz der Allgemeinheit vor der Ausbreitung der Spielsucht gilt jedoch dem Gelegenheitsspielern und um diese zu schützen gibt es technische Mittel.

Wenn also eine, von der Wettlobby bezahlte Anwaltskanzlei wider besseres Wissen Pseudoargumente verbreitet, wäre einmal deren Zulassung als Anwalt zu hinterfragen. Als Argument, dien Spielerschutz durch den Glücksspielstaatsvertrag aufzuweichen, ist das Internet jedoch nicht geeignet. Viele Wetter werden dort nicht tätig, da nur eine Minderheit bereit sein wird, das Geld ohne Sicherheit an irgendeine ausländische Adresse zu senden. Das bremst auch die Wettleidenschaft.

Wenn die Spielleidenschaft schon ausgenutzt wird, sollen die Gewinne wenigstens der Allgemeinheit zu gute kommen und nicht einigen angeblich so menschenfreundlichen Geschäftemachern.

Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, es gibt aber auch keine bessere
Winston Churchil

Dem ist nichts hinzuzufügen
Schönen Feierabend



Gepostet am 18.12.2007 um 18:12 von:
Benutzer: Ingolstadt
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