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Hallo Frau Kollegin,

im Prinzip richten sich diese Sachen tatsächlich nach dem LImschG. Brauchtumsfeuer nach § 7? Ich weiß nicht, wie großzügig das bei Ihnen abgehandelt wird. Das OVG Münster hat da was zu Brauchtumsfeuern entschieden.

Wegen der Rockband 22.00 Uhr kann ich nur sagen, dass ist absolut human. Meistens dauert das eh länger, so dass man bis 00.00 Uhr einkalkulieren sollte.

Ich würde, wenn alle Stricke reißen

> entweder in die 16. BImSchGVO gucken oder
> Auflagen wegen der maximalen Lautstärke erlassen.

Dazu müßte man aber beim Soundcheck messen.

Zu den Gebühren: Beim Osterfeuer genehmigen wir fast alles, alles andere kosten 20 EURO pro Feuer, beim Lärm würde ich schon höher gehen; es kommt auf die Veranstaltung an.

Achtung: Sarkasmus!!!
Zum Feuer: Wie werden denn dann im OWL die Speisen zubereitet, wenn Sie noch nie Feuer hatten  großes Grinsen  

Viele Grüße

Boshamer



Gepostet am 25.01.2006 um 15:57 von:
Benutzer: Boshamer
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