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Hallo Meike,

wenn ich das also richtig verstehe, sind alle Internetterminals zur Sportwettabgabe geeignet.

Also wie von mir vermutet, alle Internetzugänge in Spielstätten aber auch an öffentlichen Orten.

Inwiefern werden diese Geräte gleich betrachtet und behandelt seitens der Ordnungsbehörden?



Gepostet am 18.12.2007 um 16:02 von:
Benutzer: daddel_d
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