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Gruß an Alle,

hallo Birol,

die Gewerbeordnung, die Spielverordnung und das Strafrecht gilt in allen Bundesländern.

Sportwett-Terminals haben keine Zulassung in Deutschland.

Es gab zwar ein Verwaltungsgericht, das dachte, dass ein Sportwett-Terminal kein Spielgerät sei und somit keine Zulassung benötigen würde, aber das war eine Einzelmeinung.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte geurteilt, dass Internet PCs, welche im damaligen Fall maßgeblich für Unterhaltungsspiele genutzt wurden, den Unterhaltungsspielgeräten gleich zu stellen ist und somit auch Internetcafes eine Spielhallenkonzession benötigen können.

Auch Dr. Hahn, Richter am Bundesverwaltungsgericht, veröffentlichte im Gewerbearchiv, in 01.2007, dass der Begriff des Spielgeräts nicht eng gefasst werden darf, sondern auch ein Internet PC ein Spielgerät sein kann.

So hatte übrigens auch das OVG Sachsen-Anhalt entschieden bei virtuellen Geldspielgeräten im Internet.

Und wenn wir jetzt noch einen Blick auf das VG Wiesbaden Urteil werfen, wo es nämlich um eine beantragte Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sportwetten im Internet ging, so konnte man da u.a. lesen, dass das Internet kein geeigneter Ort ist im Sinne der Spielverordnung.

Wenn man sich also rein thematisch die Sportwett-Terminals anschaut, handelt es sich hier um ein Gerät, in das der Spieler Geld einwirft, einen Spielvertrag über ein Glücksspiel abschließt und durch eine sogenannte "entscheidende zweite Kraft" (Wortlaut des Bundesverwaltungsgerichts) wird der Spielausgang beeinflusst.

Wenn man sich rein thematisch einen PC anschaut, welcher maßgeblich für online-Glücksspiel genutzt wird, so handelt es sich um ein Gerät, in das der Spieler Geld "einwirft" (z.B. durch Paysafecard-Pins), einen Spielvertrag über ein Glücksspiel abschließt und durch eine sogenannte "entscheidende zweite Kraft" der Spielausgang beeinflusst wird.

Wenn man sich ein durch die PtB zugelassenes Geldspielgerät anschaut, dann wird auch da vom Spieler Geld eingeworfen, der Spieler hat einen Spielvertrag abgeschlossen und eine "entscheidende zweite Kraft" beeinflusst den Spielausgang.

Warum sollte also ein Tipomat / PC, welcher maßgeblich für das Wetten voreingestellt ist, keine Zulassung benötigen?

Und dann sollte man auch nicht vergessen, dass bereits die Werbung für unerlaubtes Glücksspiel eine Straftat ist. Also bitte vorsicht bei entsprechenden Voreinstellungen.



Gruß Meike



Gepostet am 18.12.2007 um 15:40 von:
Benutzer: Meike
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