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Reine Wettterminals sind sicherlich mehr als nur "bedenklich".

Daher werden, wie von gmg angeführt, unter

[URL=http://www.scharla.de]Link: Scharla Automaten[/URL]

auch lediglich Onlineterminals und keine Wettgeräte beschrieben und angeboten.

Den Unterschied zwischen einem Gerät, welches lediglich einen Onlinezugang als Dienstleistung ermöglicht, und einem Gerät, welches nur auf Sportwettabgabe hin abzielt, muß hier, glaube ich, nicht weiter erläutert werden.



Gepostet am 18.12.2007 um 10:14 von:
Benutzer: daddel_d
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19813#post19813


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