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» Wett-Terminals in Spielhallen? «

    vom Ordnungsamt,

ein Terminal zur Annahme von Sportwetten ist eine Einrichtung zur Beteiligung am Glücksspiel. Der Betrieb dieser Automaten ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde erfüllt den Tatbestand des § 284 StGB. Dies gilt auch dann, wenn die Wetten an einen im EG-Ausland zugelassenen Anbieter weitergeleitet werden. Die zuständige Behörde kann nach dem Urteil des BVErfG den Betrieb untersagen.

Da ein Wettautomat kein Spielgerät oder anderes Spiel im Sinne der §§ 33 c / 33 d GewO darstellt ist in Spielhallen ist die Aufstellung von Wettautomaten zudem nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten.

Im Forum finden sich bei entsprechender Eingabe im Suchmenü noch weitere Hinweise zu dieser Problematik.

Mit freundlichen Grüßen



Gepostet am 17.12.2007 um 17:39 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19797#post19797


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