Forum-Gewerberecht
» Wett-Terminals in Spielhallen? «
vom Ordnungsamt,
ein Terminal zur Annahme von Sportwetten ist eine Einrichtung zur Beteiligung am Glücksspiel. Der Betrieb dieser Automaten ohne Erlaubnis einer deutschen Behörde erfüllt den Tatbestand des § 284 StGB. Dies gilt auch dann, wenn die Wetten an einen im EG-Ausland zugelassenen Anbieter weitergeleitet werden. Die zuständige Behörde kann nach dem Urteil des BVErfG den Betrieb untersagen.
Da ein Wettautomat kein Spielgerät oder anderes Spiel im Sinne der §§ 33 c / 33 d GewO darstellt ist in Spielhallen ist die Aufstellung von Wettautomaten zudem nach § 9 Abs. 2 SpielV verboten.
Im Forum finden sich bei entsprechender Eingabe im Suchmenü noch weitere Hinweise zu dieser Problematik.
Mit freundlichen Grüßen
Gepostet am 17.12.2007 um 17:39 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
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