Forum-Gewerberecht

» Niederlassungsfreiheit und Wohnsitz im EU-Ausland «

Hallo allerseits,

ich bitte um Hilfe:

Gibt es eine Möglichkeit, die Bestätigung einer Gewerbeanzeige zu verweigern, weil der Anzeigende im EU-Ausland wohnt und auch nicht vorhat, seinen Wohnsitz nach Deutschland zu verlagern??

Hintergrund: Mir liegt die Anfrage einer aus 14 Gesellschaftern bestehenden polnischen GbR vor. Die GbR möchte hier im eintragungsfreien Baugewerbe tätig werden. Einer der Gersellschafter soll seinen Wohnsitz in Bonn haben, die übrigen bleiben schön zu Hause in Polen.

Zunächst einmal bin ich davon ausgegangen, dass ich diese Anzeige nicht bestätigen muss, weil die 13 Daheimbleibenden keine faktische Möglichkeit haben, das anzumeldende Gewerbe hier auszuüben. Meines anfänglichen Erachtens zufolge ist dies auch von der Niederlassuingsfreiheit nicht gedeckt, zumal ich das deutliche Gefühl habe, dass hier ausländerrechtliche Vorschriften vergewaltigt werden sollen, indem der hier wohnende Pole demnächst bei größeren Bauaufträgen seine hinterbliebenen Freunde de facto langfristig hier beschäftigt, was im Angestelltenverhältnis mangels Aufenthaltsgenehmigung nicht möglich gewesen wäre...!
Nach erfolglosem Durchforsten der Literatur ist mir aufgefallen, dass ich meine Auffassung nicht bestätigt sehen konnte, allerdings bisher auch nicht widerlegt. Sicherer hat mich das in meiner bisherigen Auffassung aber nicht gemacht!

Sieht jemand eine Möglichkeit, die Bestätigung der Anzeige legal abzulehnen??

Grüße aus Bonn,
Ulrich Erken.



Gepostet am 24.01.2006 um 17:21 von:
Benutzer: Ulrich Erken
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