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» § 14 Ladenschlussgesetz (alt) «

Liebe Kollegin,

laut Juris wurde die ZustV ArbtG am 13. 11. 2007 geändert. Diese Fassung gilt ab 1.12.2007. Die äteren Fassungen sind hier nicht verfügbar.

Eine Veränderung der Zuständigkeit würde aber die Gültigkeit einer aufgrund dieser Zuständigkeit erlassenen Verordnung nach § 14 LadSchlG nicht berühren. Für neu zu erlassende Verordnungen gilt aber die aktuelle Zuständigkeitsvorschrift.

Für weitere Recherchen bräuchte ich nähere Angaben zum Ziel oder Zweck der Suche.

beste Grüße aus Bayern,
kann mich jetzt bald in NRW bewerben,
wer macht mir ein Angebot?  großes Grinsen  



Gepostet am 04.12.2007 um 16:47 von:
Benutzer: Ingolstadt
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19415#post19415


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