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Hej aus Hamm,

ich wäre da auch nicht mehr nett! Und stimme dem Koll. Schwarzer voll zu.

Wenn die Gemeinde, die die OV erlassen hat, ein Zwangsmittel angedroht hat, dann würde ich mir die OV kommen lassen und einfach aus der OV vollstrecken. Dafür sind Zwangsmittel ja nun mal da.

Und dass das Ganze schon rd. 8 Jahre zurückliegt, interessiert nicht.

Wichtig ist aber, dass Sie sich erst die OV, besser noch die Akte kommen lassen. Da können Sie dann sehen, was Sache ist.

Die IHK sollten sie impfen, dass keine Erlaubnis erteilt wird.

Nach § 29 GewO können Sie überprüfen, ob er wirklich schon seit dem 01.01.2003 tätig war, z. B. durch Vorlage von Abrechnungen mit der Versicherung o.ä.

Wenn er das nicht kann, würde ich noch ein Bußgeldverfahren wegen Abgabe einer falschen Anzeige nach § 14 GewO anstoßen.



Gepostet am 04.12.2007 um 13:33 von:
Benutzer: Jörg Wiesemeier
Der Original-Beitrag :
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