Forum-Gewerberecht

» Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren «

Hallo an die Ostsee,

nach dem was Du herausbekommen hast, würde ich dem Herren zunächst erst einmal eine Anhörung nach 146 GewO zusenden.
In das Schreiben kannst Du gleich die Aufforderung zur Abmeldung einformulieren. Zusätzlich zum Anhörungsformular (Antwort) ein Formular Gew. A3 einlegen. Versicherungsagenturen verkaufen eben Versicherungen, genau so wie ein selbstständiger Versicherungskaufmann. Die meisten Versicherungsagenturen haben auch keine eigene Rechtspersönlichkeit sondern der Einzelkaufmann betreibt diese unter dem Begriff Versicherungsagentur, Generalvertretung, eben alles was an Fantasienamen so in der Branche üblich ist.
Weil Du ja eine nette Kollegin vom Amt bist, kannst Du Ihm ja aufschreiben, welche Antrag er stellen muss damit die Gewerbeuntersagung aufgehoben wird, bzw. welche Nachweise er dafür beizubringen hat. Dies geht natürlich nicht rückwirkend. Nach Aufhebung der Untersagung kann er ja dann legal "
sein Gewerbe anmelden.
Gleichzeitig würde ich noch mit dem Insolvenzverwalter sprechen, wie es mit den Bedingungen im Verfahren aussieht, d.h. ober der Gewerbetreibende oder der Insolvenzverwalter abmeldet.

Ich hoffe das hilft Dir ein bischen bei Deinen Überlegungen weiter.

Viele Grüße aus der Schillerstadt Rudolstadt


Kirsten Venz



Gepostet am 03.12.2007 um 13:42 von:
Benutzer: ve-ru
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