Forum-Gewerberecht

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    nochmal
Kollegin Ve-Ru hat ja schon sehr schön ausgeführt, an was man da alles denken kann. Wichtig wäre jetzt erstmal die Erkenntnisse zusammenzuführen und zu ermitteln, insbesondere die GU-Akte der Kollegen zur Einsicht anzufordern und aktuelle Erkenntnisse zu gewinnen. Als Versicherungskaufmann ist der Gute meiner Meinung nach schon ein "Vertrauensgewerbler", auch wenn er vielleicht als Freigewerbler (also ohne Erlaubnispflicht) gelten mag. Es kommt halt immer drauf an (Umständen des Einzelfalls..).



Gepostet am 29.11.2007 um 16:49 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
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