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» Anmeldung trotz Gewerbeuntersagungsverfahren «

   

ich würde mir mal die Verfügung der anderen Behörde zukommen lassen. Vielleicht sind da ja Zwangsmittel angedroht, die nun aufgrund des Verstosses festgesetzt werden können (meist effektiver als ein Owi-Verfahren).
ansonsten würde ich den Gewerbetreibenden ebenfalls auffordern, sein Gewerbe abzumelden.
Eine evtl. Prüfung zwecks Abgabe an die Staatsanwaltschaft ist vom Einzelfall abhängig zu machen.


Einen schönen Feierabend,

gruß

Walli



Gepostet am 29.11.2007 um 16:44 von:
Benutzer: Walli
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19321#post19321


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