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schon mal danke...

also soweit ich weiß, ist die GU der anderen stadt bestandskräftig.
das hat mir eine andere stelle mitgeteilt, da diese sich ein gzr angefodert hatten.
das GU wurde aufgrund von steuerschulden begonnen. wobei die steuerschulden meines erachtens nach noch nicht sehr gravierend sind (ich meine es waren ca. 3000 €).

also, ich werde mal sehen. aber es war ja nicht verkehrt, dass er das gewerbe bei uns angemeldet hat?! denn ich konnte ja von dem GU der anderen stelle nichts wissen?!

es handelte sich bei der angemeldeteten tätigkeit um einen versicherungskaufmann. also ein erlaubnisfreien gewerbe.



Gepostet am 29.11.2007 um 16:27 von:
Benutzer: Ziska
Der Original-Beitrag :
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