Forum-Gewerberecht

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Der Sachverhalt müsste vielleicht noch ein bißchen aufgeklärt werden. Ist die bestehende, wohl bestandskräftige (?) GU umfassend für jegliches Gewerbe? Welches böse Verhalten hat zur GU geführt?
Ich empfehle mal die Akte von der früheren GU-Behörde anzuschauen und umfassende Erkundigungen einzuziehen. Ich gehe mal davon aus, dass Sie durch die Verlegung des Gewerbebetriebes zuständig sind (§ 35 Abs. 7 GewO).
 smile  



Gepostet am 29.11.2007 um 15:25 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
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