Forum-Gewerberecht

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Mal wieder ein herzliches  Moin    Moin   von der Ostsee!

Ich hätte da mal wieder eine (wahrscheinlich für die meisten einfache) Fallfrage:

Ein Herr hat am 30.03.2006 ein Gewerbe rückwirkend zum 01.01.2003 angemeldet. Im Jahre 2005 (war das glaub ich) hat er ein gewerbeuntersagungsverfahren von einer anderen Behörde bekommen.
Wir haben davon ja keine Kenntnis gehabt, da es sich um ein erlaubnisfreies Gewerbe handelt. Muss ich jetzt im nachinein noch etwas veranlassen oder beachten.
Bei uns wurde im Jahre 2006 ebenfalls beantragt für die Person ein Gewerbeuntersagungsverfahren zu veranlassen. Dies haben wir aber gestoppt, weil ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde...

Was soll ich tun? Muss ich überhaupt etwas tun?

Danke für Eure Hilfe!!!



Gepostet am 29.11.2007 um 14:48 von:
Benutzer: Ziska
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=19301#post19301


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